Akut- und Übergangspflege
Die Akut- und Übergangspflege erfolgt nach einem Spitalaufenthalt auf spitalärztliche Verordnung hin und beinhaltet vorübergehende umfangreiche Pflegeleistungen während höchstens 14 Tagen.
Das Datum des Spitalaustritts ist das Datum des Eintrittstags in die Spitex. Es ist daher wichtig, dass die Unterlagen vom Spital frühzeitig bei der Spitex eintreffen.
Sie beinhaltet krankenkassenpflichtige Leistungen wie
- Abklärung, Beratung und Koordination
- Behandlungspflege
- Grundpflege
- Pikett
Im Gegensatz zur Langzeitpflege bezahlen die Klient*innen während dieser Zeit keine Patientenbeteiligung.
Bei diesen kassenpflichtigen Leistungen wird nur aufgrund einer Verordnung durch Spitalärzt*innen eine Leistung erbracht. Der Umfang der Leistung basiert auf einer Bedarfsabklärung vor Ort bei Ihnen zuhause. Diese Abklärung ist auch ein wichtiger Bestandteil in der Zusammenarbeit mit den Krankenversicherern.